Gutachten für Bundesinstitute beweist Nichterforderlichkeit eines neuen Planfeststellungsverfahrens bei Teilaufhebung für die Bestandserneuerung von Brücken. Im Westabschnitt SSW uU. einschlägig

https://www.promobilitaet.de/fileadmin/user_upload/PDF_Allgemein/Verbaende_Gutachten_Planungsbeschleunigung.pdf Gutachten von Freshfield Bruckhaus Deringer stellt für Brückenersatzbauten folgendes fest: II. Nr. 34 Seite 13: Fall 1: „Bei der Realisierung eines Ersatzneubaus ohne Ausbau (sog.„identischer Ersatzneubau“) lässt sich gut vertreten, dass hier nur eine Instandsetzungsmaßnahme vorgenommen wird. Denn diese

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