Originaltext Koalitionsvertrag:

2.11.2022 S. 33 Straßeninfrastruktur
„Bei der Straßeninfrastruktur wollen wir einen stärkeren Fokus auf den Erhalt und die Sanie-
rung im Bestand
von Straßen legen. Auf den Ausbau von Landesstraßen setzen wir nur noch
dort, wo diese zur Entlastung von Ortschaften notwendig sind. Die Mittel im Landesstraßen-
bauplanfonds werden wir mindestens verstetigen.
Die Umsetzungen aus dem bestehenden Bundesverkehrswegeplan 2030 liegen in der Ver-
antwortung des Bundes. Wir unterstützen die Bundesregierung dabei, bei den ausstehenden
gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfsplanüberprüfungen neben der wirtschaftlichen und ver-
kehrlichen Entwicklung auch die Anforderungen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 und
dem Bundesklimaschutzgesetz zu berücksichtigen.
Das gilt für den Neubau der A 20, der A
39, der A 33 Nord ebenso wie für den Neubau für die Bundesstraßen B 210n, B 212n, B 213
(E233) und B 65.
Mit Blick auf die Planungen des Südschnellwegs werden wir Gespräche mit dem Bund füh-
ren, um zu klären, inwiefern die Eingriffe in den Naherholungsraum noch reduziert werden
können. Fest steht, dass die Planungen bereits sehr weit fortgeschritten sind. Wir wollen
deshalb bei künftigen, vergleichbaren Bauprojekten wie etwa dem Westschnellweg frühzeitig
darauf hinwirken, dass Sanierungen im Bestand oder mit geringstmöglichen Eingriffen erfol-
gen und außerdem die frühen Beteiligungsmöglichkeiten verstärkt nutzen.

In Niedersachsen sind viele Brücken bzw. Teilbauwerke an Bundesfernstraßen sanierungs-
bedürftig oder baufällig. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ressourcen und die zur
Verfügung stehenden Finanzmittel nach dem oben genannten Grundsatz bereitzustellen.
Be-
sonderes Augenmerk werden wir auch auf die Brückenertüchtigung entlang unserer Landes-
straßen legen und prüfen ein Investitionsprogramm auf den Weg zu bringen.
Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wollen wir zu einer Mobilitätsbehörde wei-
terentwickeln und dafür die personellen und strategischen Voraussetzungen schaffen, um
die Planungs- und Verfahrenskapazitäten für die Bereiche Straßen-, Rad- und Fußverkehre
zu erhöhen.

Kommentar (H.Bärsch): Unsere Bitten sind in den Koala eingeflossen. Nunmehr sollte die Planvereinfachung im Westabschnitt des Südschnellwegs mit Kosteneinsparungen von bis zu 200Mio. € durch Erneuerung nur der Brücken im Westabschnitt, ohne Trassen- und Waldabriss, möglich sein. Die Bauausschreibungen laufen noch, auch sehen Bauverträge grundsätzlich Planänderungsvorbehalte vor. Die Plananpassung in der Behörde und beim Bau sind rechtlich und bautechnisch möglich. Also Herr Wissing, nun bitten wir Sie in aller Form und höflich, diese Anpassung vorzunehmen. Das wäre das richtige Signal an die Bürger unseres gesamten Landes, dass der Bundeskoalitionsvertrag und die Koalition aus Klima- und Wirtschaftspolitik, also Wald und Wohlstand, trägt. Das ist zukunftsweisend. Sie haben es allein in der Hand, wie es weitergeht mit unserem Land, Herr Wissing.

Was noch auf Bundesebene fehlt ist, dass im Klimaschutzgesetz Klima- und Umwelt „priorisiert“ und auch im Bundestrassenbau berücksichtigt werden müssen, um die Klimaziele zu erreichen. Hierzu bedarf es eines Antrags von Rot-Grün und einer Mehrheit. Dann kann sowas wie die Südschnellwegplanung gar nicht erst passieren.

Pressemitteilung 26.10.2022:

Bürgerinitiative Leinemasch (bi-leinemasch.de):

Eine Zerstörung des Naherholungsgebietes Leinemasch ist unnötig und nicht mehr zu rechtfertigen.

An dem Ausbau auch des Westabschnitts des SSW werden immer mehr Zweifel und Finanzierungslücken offenbar, sodass der Bundesverkehrsminister (FDP) angehalten werden sollte, den Westabschnitt, der ohnehin erst später dran ist, planerisch vereinfachen zu lassen.

Unsere Landtagspetition war schon nach einer Woche 5.000 x mitgezeichnet: https://bit.ly/3DIir6S

Nach jahrelangen Mühen haben wir durch direkte Aufklärung der Mandatsträger sowie Unterstützung der massiven Proteste mit erreicht, dass die vollständige Faktenlage nun beim Bezirksrat, Stadtrat, OB, Umweltminister und der Landesregierung angekommen ist. Die vermittelte Meinung der Verwaltung, dass die Planung alternativlos sei und nicht mehr in Teilbereichen abänderbar, ist widerlegt:

  • Es ist rechtlich und tatsächlich noch möglich, nur die Erneuerung der Brücken im Westabschnitt/Leineaue durchzuführen, ohne den Tunnelbau im Ostabschnitt zu gefährden
  • Das bedeutet, dass zu keinem Zeitpunkt die ganze Trasse mit den Bäumen im Landschaftsschutzgebiet erneuert werden musste. Ein Muss sind nur die Brücken. Hierfür wäre allein eigentlich gar kein Planfeststellungsverfahren erforderlich gewesen. Denn der Bund muss sein defektes Eigentum sowieso nach dem Bundesfernstraßengesetz mit eigenem Geld instand halten und ggf. ersetzen. Dazu hätten einfache Baugenehmigungen ausgereicht, dies auch nach und nach ohne großen Riesenbau. Erst durch den Luxustunnel, den der Bund, vertreten durch Herrn Andreas Scheuer, den Döhrenern (polit. Vertreter und Befürworter: Dirk Töpfer MdL CDU, Doris Schröder-Köpf MdL SPD) über Herrn Althusmann extra spendiert hatte, musste die Leinemasch geopfert werden. Das scheint nun eindeutig. Die Döhrener sollten alles bekommen und den Hemmingern und Ricklingern sollte alles genommen werden. Der Interessenausgleich, der in einem Planfeststellungsverfahren gefunden werden soll, hätte schlechter nicht gelöst werden können. Nun ist die Tunnellösung durchaus schön, weshalb wir dagegen nicht sind. Aber der Westabschnitt war so unter keinem Gesichtspunkt in der Breite mehr erforderlich. Es sollte geprüft werden, ob wegen der Umplanung des Planfeststellungsbeschlusses, eine Einzelnotbaugenehmigung für die Ersatzbrücke in Döhren erteilt werden kann. Dann wäre die Kuh erstmal vom Eis.
  • Der Planfeststellungsbeschluss ist auch noch nicht rechtskräftig, da das Hauptsacheverfahren eines anerkannten Umweltverbandes vor dem OVG noch läuft und eine Änderung damit ohnehin noch erfolgen kann. Ein Muss für Autobahnbreite wurde gerade nicht vom Gericht festgestellt. Das ist einfach Unsinn. Die Verwaltung stellt das so dar, weil es praktisch ist. Natürlich hätten nach den RAA auch nur die Brücken erneuert werden können und die Straße im Bestand belassen bleiben können.
  • Mit der zulässigen vereinfachten Planung im Westabschnitt aus Klima- und Kostengründen würde der Verkehr für Bürger und Wirtschaft Jahre früher wieder zweispurig und ohne Rodung des Trassenwaldes wieder laufen.

Wenn das Bundesverkehrsministerium (FDP) einlenkt, wird die neue Landesregierung sich sicherlich nicht querstellen. Dies entspräche auch dem Bundes-Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung im Verkehrsbereich. Eine Begründung dieser Entscheidung gäbe es für den Bundesverkehrsminister auch, denn es musste gar nicht nach Bundesverkehrswegeplan2030 gebaut werden:

  1. Der Bundesverkehrswegeplan2030 mit der Autobahnbreite muss nicht mehr durchgesetzt werden, denn das Landesplanungsamt hat sich darauf ausdrücklich nicht berufen, sondern nur auf eigenen Bedarf wegen der defekten Brücken. Zudem war dieser Ausbau auch im BVWP2030 gerade nicht als zwingend vordringlich ausgewiesen.
  2. Ohne den Trassenabriss würden erhebliche Kosten gespart und die Bauzeit würde sich wesentlich verkürzen bei Einhaltung der Klimaziele. Das sollte auch die FDP interessieren.
  3. Wegen der beampelten Kreisel ist die Durchführung einer „Süd-Autobahn“ nach BVWP2030 an dieser Stelle ohnehin nicht realisierbar, ohne eine Schneise durch Wettbergen.
  4. Nachtrag 7.3.2023: Die Südautobahn wurde durch das Bundesverkehrsministerium mittlerweile sogar „aufgegeben“. Das heißt, dass nun feststeht, dass am Westabschnitt-SSW vor dem Landwehrkreisel ein Superautobahnendstück entsteht, ohne jemals mit gleichem Verkehrsdurchfluss angeschlossen werden zu können. Das ist eine massive Änderung der Umstände, die für eine vereinfachte Plananpassung nach §§ 76 Abs. 3 bzw. 77 VwVG ausreichen sollte. Eine Ausnahme nach den RAA kann daher nun noch leichter begründet werden. Der Tunnel im Wohngebiet macht Sinn, die Autobahnbreite als bloßes Endstück im wertvollen Landschaftsschutzgebiet nicht, oder jedenfalls nicht mehr. Ein klassisches Anwendungsgebiet auch der Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses bei Aufrechterhaltung des Teilplans für den Tunnel. Aber mit dem vereinfachten Anpassungsverfahren nach § 76. 3 ginge es auch, ohne den Gesamtplan zu gefährden, wie es so schön von den Koalitionspartnern in Nds. formuliert wird. Es gibt einen Weg für einen Willen. Wir haben es Euch gesagt und werden Euch immer daran erinnern.

Für die  BI-Leinemasch, Helmut Bärsch

Koalitionsvertrag Landtag Nds.

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