Legende: FGSV = Forschungsgesellschaft für Straße und Verkehr, PFB = Planfeststellungsbeschluss, RAA = Richtlinie für den Ausbau von Autobahnen, RASt = Richtlinie für den Ausbau von Straßen, OVG = Oberverwaltungsgericht, BVWP2030 = Bundesverkehrswegeplan 2030, BMDV = Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Das Gerichtsverfahren 7 KS 178/21 eines Umweltverbandes läuft noch vor dem OVG (zuletzt bestätigt am 10.10.2022). Das Gericht kann den Planfeststellungsbeschluss jederzeit ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Anderslautende Pressemitteilungen zu den Verfahren sind falsch! Überdies ist eine Berufung gegen das Urteil des OVG vor dem BVwG möglich, mit der Begründung, dass das Landesplanungsamt den Regelungsgehalt des § 13 KSG verkannt hat, da es ganz am Ende des Ermessensspielraums ein bloßes „Behandlungs-/Erwähnungsgebot“ ausreichen lässt, ohne die verfassungsrechtlichen Wertungen nach Art. 20a GG in irgendeiner Weise zur Verstärkung des Klimaschutzes zu berücksichtigen, was nicht Sinn des § 13 KSG war. Das VG Aachen hat diese Ausfüllung des Berücksichtigungsgebotes bereits grundsätzlich formuliert. Das ist schlüssig. Dann wäre die Verwaltung zu einer gewissen Überlegung, den Schutzwald zu erhalten, verpflichtet gewesen. Das ist nicht erfolgt. Anderen Belangen wurde der alleinige Vorrang gegeben, ohne Überlegungen und Maßnahmen, wie die Klimaziele zu erreichen sind.

– Eine Plananpassung ist aus Kosten- und Klimaschutzgründen trotz erlassenem, aber noch nicht rechtskräftigem Beschluss, noch möglich. Der Bundesverkehrsminister kann in Ansprache mit dem Landesverkehrsministerium die Verwaltung auf dem Dienstwege auch jetzt noch anhalten, den Plan im Westabschnitt kosten- und klimaoptimiert anzupassen, ohne den Tunnelbau im Ostabschnitt zu ändern oder zu gefährden. Der Änderungsplan müsste dann noch mal kurz ausgelegt werden und Stellungnahmen müssten nochmal eingeholt werden, das kann aber dann ganz schnell gehen, da das auf breite Zustimmung stoßen wird. Wir würden dann auf Rechtsmittel verzichten und Klagen zurücknehmen, dem sich andere Organisationen bestimmt anschließen würden. Im Übrigen ist eine Planänderung nichts Ungewöhnliches, das gibt es dauernd bei Planfeststellungsverfahren, wenn entweder das Gericht oder die Politik doch noch nachträglich was ändern will, wegen ganz wichtiger Dinge wie z.B. Klimaschutz oder Kostenexplosion oder Fehlern der Verwaltung. Es gibt auch noch das Szenario, dass der Tunnel gebaut wird und beim Bau die Kosten derart explodieren, dass die Politik sowieso später zurückrudert und den Westabschnitt vereinfacht, also in Bestandsbreite baut und nur die Brücken erneuert. Dann werden alle froh sein, dass schon einmal mit der Landtagspetition und Baugutachten aufgezeigt wurde, dass das möglich ist. So könnte zumindest der Wald im Westabschnitt jenseits der Kiesteichbrücke „Ricklinger Holz“ und Kleingärten sowie Sportvereine noch gerettet werden, weil dieser Abschnitt erst frühestens 2024/2025 dran ist, was auch ein Erfolg wäre. Wir sind um LÖSUNGEN des Konflikts bemüht.

Das Wichtigste: Der Protest richtet sich nicht gegen den Tunnel im Ostabschnitt oder „den“ Südschnellwegausbau, sondern nur gegen die Verbreiterung auch der Trasse im Westabschnitt, weil diese bereits 2 Spuren hat und nur die Brücken erneuert werden müssen und nicht die Trasse. Allein dieser wichtige Punkt wurde von den meisten, einschließlich Herrn Weil, offenbar nicht richtig verstanden. Wenn die Trasse nicht baufällig ist, können die Bäume fast alle stehen bleiben. Die Planänderung wäre nur eine Vereinfachung im Westabschnitt und würde eine deutliche Bauerleichterung darstellen, die auch viel billiger und schneller umsetzbar wäre für Wirtschaft und Bürger.  

Das Besondere in diesem Verfahren sind die zwei sehr unterschiedlichen Abschnitte, der Ostabschnitt mit Tunnel, den jeder will und der Westabschnitt mit dem sehr wertvollen Landschaftsschutzgebiet, dass jeder vor Ort erhalten will, dass durch die nicht erforderliche erhebliche Verbreiterung gefährdet ist. Nur dagegen richten sich die massiven Proteste aus allen Bevölkerungsschichten und polit. Zugehörigkeiten. Es gibt keinen Anti-Tunnel oder Anti-Schnellweg Protest. Es geht um eine Plananpassung von ca. 30% des Plans durch den Wegfall der Maßnahme, Trassenabriss und Verdopplung. Die Trasse würde einfach bleiben.

Das Landesplanungsamt soll die Planung des Bundes verwirklichen. Es gibt keinen Grund, warum sich das Landesplanungsamt für die Meinung der Bürger vor Ort besonders einsetzen sollte. Das macht denen nur Arbeit.

Es ist offenkundig, dass die Planung taktisch zusammengelegt wurde, damit es heißt, wer den Tunnel will, muss auch der Zerstörung großer Teile der Leinemasch zustimmen. Dabei zeigt der PFB, dass der Tunnelbereich selbständig bestehen und gebaut werden kann. Deshalb wurde auch vor den Protesten nur über den Tunnelbau berichtet und nicht über die Landschaftsverschandelung im Westabschnitt, also da wo der Tunnel gar nicht ist. Deshalb kamen die Proteste auch so spät, weil durch diese Berichterstattung einfach niemand, auch nicht die Abgeordneten, das richtig mitbekommen hatten. Das wissen wir auch von Vertretern verschiedener Parteien wörtlich genauso und auch, wer das war und die könnte die Presse auch jetzt noch fragen. Die Meinung bildet sich nun einmal nach dem, was in der Presse steht. Wenn das nicht vollständig ist, entsteht ein falscher Eindruck, genau das ist hier ohne einen Zweifel passiert.  

Auch im PFB handelt es sich faktisch bereits um 2 getrennt behandelte Abschnitte. Der Tunnel könnte gebaut werden und im Westabschnitt halten die Brücken noch voll bis Ende 2024 und danach eingeschränkt, weshalb hier noch etwas Zeit für klima- und kosteneinsparende Planvereinfachung wäre.

Das wäre möglich weil:

– Nur die Brücken erneuert werden müssen, gem. Brückengutachten von 2011

– die Trasse mit dem sehr schönen und prägendem Schutzwald in keiner Weise erneuert werden muss

– Nach den RAA die fast Verdopplung der Straße gerade nicht erforderlich ist, sondern in Landschaftsschutzgebieten gerade ressourcenschonend und schmaler gebaut werden sollte

– es hätten auch die RASt. angewendet werden können, dann hätte die Behörde aber die Empfehlungen der FGSV berücksichtigen müssen, wonach Klima und Umwelt priorisiert zu berücksichtigen sind.

– Rettungsgasse kann laut DRK Chef (HAZ v. 4.10.2022) seit 50 Jahren gebildet werden, Unfallstelle wird in vorgeschriebener Zeit erreicht, auch wenn ein Tick breiter, 60 cm, und nicht 15 Meter, besser wäre.

– mit der vereinfachten Planung im Westabschnitt, nur Brücken erneuern und Straße geringfügig verbreitern um ggf. 60 cm, wäre der Bau für Wirtschaft und Verkehr Jahre früher fertig, der Verkehrsfluss wäre voll wiederhergestellt, weil der Tunnel im Ostabschnitt dann wieder 2 Fahrbahnen auf jeder Seite hätte, was die alte Trasse jetzt sowieso schon hat, der Wald bliebe erhalten und es würden mind. 100 Mio. gespart, und fast CO₂-neutral.

– es gegen kein Gesetz verstieße, den Plan so zu ändern. Planänderungen nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, aber vor Fertigstellung sind gesetzlich im Verwaltungsverfahren ausdrücklich möglich.

– Der BVWP2030 wurde laut PFB ausdrücklich gerade nicht zugrunde gelegt, sondern eigener Bedarf wegen der alten Brücken geltend gemacht. Das zeigt auch, dass der BVM das gar nicht richtig verstanden hat, denn er beruft sich auf den BVWP2030.

– Das einzige Problem scheinen noch die 25.000 LKW Schutt aus dem Tunnel zu sein, der auf die Trasse mit dem Wald verbracht werden soll, weil es praktisch ist. Dann muss der Schutt woanders hin, das ist allerbester Kiesboden. Da mind. 100 Mio. durch die Planvereinfachung auch gespart werden, müsste man das politisch vermitteln können.

– Die Planung ist so nur schwer nachvollziehbar.

Das sollte mit dem zuständigen Staatssekretär/in beim BMDV besprochen werden.

Es fehl an einer Diskussionsrunde zu dem Thema, wo beide Seiten und auch Fachleute zu Worte kommen in diesem hochkomplexen Verfahren. Letztlich braucht der BMDV eine richtige rechtliche Handlungsgrundlage. Deshalb gibt es diese BI – der Anwohner und Betroffenen, der sich auch am Verfahren beteiligte Fachleute angeschlossen haben.

Bei dieser Planung hat sich die Verwaltung vertan. Sie hätte die Abschnitte genau wie bei der B3 Ortsumgehung Hemmingen in zwei Abschnitte und zwei nachfolgenden Planungsbeschlüssen trennen können. Umgekehrt wäre dort eine Zusammenlegung womöglich besser gewesen. Die Verwaltung scheint sich schon sehr genau zu überlegen, wie sie möglichst viel Bürgerbeteiligung von vornherein ausbremsen kann. Sie ist natürlich beraten von Anwaltskanzleien. Das merkt man beim Landesplanungsamt Niedersachsen deutlich. Deshalb macht es Sinn, denn Protest auch fachlich aufzustellen.

Wenn man das Verfahren kennt, kann man nur sagen, dass oberflächlich berichtet und von den Verantwortlichen Politikern deshalb oft nicht richtig verstanden wurde, weshalb auch nach und nach immer mehr gegen die Erweiterung im Westabschnitt sind, aber wie auch wir ausdrücklich für den Tunnel im Ostabschnitt.

Hier die Links:

Klimaschutz ist eigentlich priorisiert zu berücksichtigen ( 13 KSG):

https://www.fgsv-verlag.de/e-klima-2022

Das wurde ignoriert:

Landtagspetition mit Gutachten:

https://bit.ly/3DIir6S

Bundestagspetition zu 13 KSG

liegt dem Petitionsausschuss vor, bitte dort schauen

Video zur Örtlichkeit:

Stichpunkte SSW

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